Übergangsleistung

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Die Übergangsleistung ist ein optionaler Bestandteil der Unfallversicherung. Sie sollten diese Leistungsart vereinbaren, um Verdienstausfall und anfallende Kosten nach einem Unfall abzusichern, solange eine möglicherweise verbleibende Invalidität noch nicht festgestellt ist.

Das kann relative lange dauern. Sie können bis zu 15 Monate, bei manchen Versicherern auch zwei Jahre, einen Anspruch auf Invaliditätsleistung geltend machen. Bis zu drei Jahre nach dem Unfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht, einen Invaliditätsgrad jährlich neu feststellen zu lassen. Kapitalbedarf entsteht aber schon früher, zum Beispiel mit dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder durch die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Treppenlift.

Leistung ab 50 % Beeinträchtigung

Voraussetzung für die Übergangsleistung ist eine unfallbedingte Beeinträchtigung von mindestens 50 %. Diese Beeinträchtigung kann sich auf den beruflichen Bereich beziehen, aber auch nicht berufstätige Versicherte können Übergangsleistung erhalten. Außerdem muss diese Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate, gerechnet vom Unfalltag an, bestehen. Sind diese Kriterien erfüllt, wird die Übergangsleistung in der vorher vereinbarten Höhe als einmaliger Betrag gezahlt. Verbleibt dauerhaft eine Invalidität, fließt die dafür fällige Entschädigung trotzdem – es wird also später nichts verrechnet.

Eine andere Möglichkeit, nach gravierenden Unfällen schnell zu Geld zu kommen, ist die Vereinbarung einer Sofortleistung bei Schwerverletzungen.

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