Unterversicherungsverzicht

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Bei bestimmten Methoden der Wertermittlung verzichtet der Versicherer auf die Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung, selbst wenn die auf dieser Basis vereinbarte Versicherungssumme tatsächlich zu gering sein sollte. Dies bezeichnet man als Unterversicherungsverzicht.

Die Wohngebäudeversicherung folgt dem Prinzip der Vollwertversicherung. Es besagt, dass versicherte Sachen mit ihrem vollen Wert, im Allgemeinen dem Neuwert, versichert werden müssen. Entspricht die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, liegt eine Unterversicherung (zu geringe Versicherungssumme) oder eine Überversicherung (zu hohe Versicherungssumme) vor.

Überversicherung

Eine Überversicherung ist für den Kunden unwirtschaftlich, denn er zahlt Beitrag für die zu hohe Summe, bekommt aber dennoch im Versicherungsfall nur den Betrag des Schadens ersetzt.

Unterversicherung

Weit gefährlicher ist die Unterversicherung, denn hier wird die Entschädigung im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert proportional gekürzt. Eine Unterversicherung wirkt sich also nicht nur bei Beträgen aus, die die Versicherungssumme übersteigen, sondern bereits bei kleineren Schäden.

Dazu ein Beispiel:
Der Versicherungswert eines Wohnhauses beträgt nach der korrekten Wertermittlung 20.000 Mark 1914. Als Versicherungssumme werden aber nur 15.000 Mark 1914 vereinbart. Bei einem Sturm entsteht am Dach ein Schaden von 4.000 Euro. Da das Haus im Verhältnis 15.000 zu 20.000 Mark 1914 unterversichert ist, beträgt die Entschädigung nur 3.000 Euro (4.000 Euro x 15.000 : 20.000). Auf 1.000 Euro Schaden bleibt der Versicherungsnehmer also wegen der Unterversicherung sitzen.

Daher sollten Sie bei der Wohngebäudeversicherung immer darauf achten, dass der Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil ist. Falls nicht, sparen Sie am falschen Ende und bleiben somit auf einen Teil des Schadens sitzen.

Keine Kürzung bei bestimmten Formen der Wertermittlung

Nun ist die richtige Ermittlung des Versicherungswerts für ein Gebäude keine ganz einfache Sache, zumal wenn sie in der gleitenden Neuwertversicherung über den Wert 1914 erfolgen muss.

Der Versicherer bietet deshalb mit dem Summenermittlungsbogen eine Hilfestellung für die Wertermittlung an. Der große Vorteil ist, dass diese Form der Wertermittlung mit einem Unterversicherungsverzicht verbunden ist. Gibt der Kunde Wohnfläche, Ausbauzustand und Ausstattung des Gebäudes zutreffend an und vereinbart den sich so ergebenden Wert als Versicherungssumme, verzichtet der Versicherer auf eine Kürzung der Entschädigung, selbst wenn sich die Versicherungssumme letztendlich als falsch herausstellen sollte.

Außer der Wertermittlung mit dem Ermittlungsbogen sind auch ein vom Versicherer anerkanntes Sachverständigengutachten und die Umrechnung eines bekannten Neubauwerts mit einem Unterversicherungsverzicht verbunden. In der gleitenden Neuwertversicherung auf der Preisbasis 1914 gibt es keine Obergrenze der Entschädigung. Mit vereinbartem Unterversicherungsverzicht werden die Kosten eines Wiederaufbaus in gleicher Art und Güte in vollem Umfang übernommen, auch wenn sie die Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem aktuellen Baupreisindex übersteigen.

Wenn Sie unseren nachfolgenden Vergleichsrechner nutzen und die Daten des Hauses korrekt eingeben, wird im Regelfall automatisch die Korrekte Versicherungssumme ermittelt und somit auch gleich der sehr wichtige Unterversicherungsverzicht gewärt.

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