Wohnfläche

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Der Wohnfläche kommt in der Hausratversicherung eine besondere Bedeutung zu, denn nach ihr kann – zumindest überschlägig – die Versicherungssumme ermittelt werden. Nach einer marktüblichen Vereinbarung gewähren die Versicherer einen Unterversicherungsverzicht, wenn mindestens 650 € pro Quadratmeter versichert werden.

Es gibt aber mittlerweile auch Tarife am Markt, wo sich der Beitrag nicht nach Höhe der Versicherungssumme, sondern nach der vorhandenen Wohnfläche berechnet. Diese Tarife haben dann eine feste Versicherungssumme von z. B. 300.000 € oder sogar unbegrenzt. Auch hier wird ein Unterversicherungsverzicht gewährt, sofern die Wohnfläche korrekt angegeben wurde.

Vom Mietrecht abweichende Definition

Zwar gibt es im Mietrecht Regelungen zur Berechnung der Wohnfläche, zum Beispiel mit einer anteiligen Berücksichtigung von Balkonen und Flächen unter Dachschrägen, aber die sind für den Versicherungsvertrag nicht maßgebend. Die Versicherer verstehen unter der Wohnfläche üblicherweise die Grundfläche aller Räume einer Wohnung sowie der zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebauten Keller- und Dachbodenräume. Dachschrägen werden nicht abgezogen. Nicht zu berücksichtigen sind dagegen Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Garagen, Heizungsräume, Keller und Speicher, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.

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