Anrechnung von Vorerkrankungen (Mitwirkungsanteil)

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

Bleiben nach einem Unfall Dauerfolgen, muss die Unfallversicherung diese bewerten, um die fällige Entschädigung berechnen zu können. Ein Problem dabei ist die Anrechnung von Vorerkrankungen (Krankheiten/Gebrechen, die vor einem Unfall bereits vorhanden waren).

Ein typischer Fall ist eine Wundheilungsstörung aufgrund einer Diabetes. Speziell bei älteren Versicherten kann sich eine Mitwirkung bei Sehnen- und Meniskusrissen sowie Bandscheibenvorfällen bereits über einen längeren Zeitraum entwickelt haben. Aber auch schon junge Personen können gesundheitlich vorbelastet sein.

Grundsätzlich werden sowohl die Invaliditätsleistung als auch die Unfallrente um den sogenannten Mitwirkungsanteil reduziert. Damit die Sache nicht zu kompliziert wird, sehen die Versicherungsbedingungen eine Anrechnung aber erst ab 25 % vor.

Bessere Bedingungen nicht nur für Senioren

Für den Versicherten geht es aber noch deutlich besser: Manche Versicherer rechnen Vorerkrankungen erst an, wenn sie mindestens zur Hälfte für die Unfallfolgen verantwortlich sind. Andere haben die Klausel zum Mitwirkungsanteil sogar ganz aus ihren Bedingungen gestrichen. Das ist eine sehr kundenfreundliche Lösung, die wir nicht nur älteren Versicherten besonders empfehlen.

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