Ausschlüsse

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Wie jede andere Versicherung kennt auch die Privathaftpflichtversicherung eine Reihe von Ausschlüssen. Sie sind nötig, um das Risiko kalkulierbar und den Beitrag bezahlbar zu machen.

Möchten Sie sich über Ausschlüsse informieren, lesen Sie nicht nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB). Viele der dort genannten Ausschlüsse gelten nämlich für eine Privathaftpflichtversicherung gar nicht. Maßgebend sind vielmehr die Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (BBH) oder moderne Bedingungen, die aus nur einem durchgeschriebenen Text bestehen.

Versicherung für einen bestimmten Lebensbereich

Wichtig für das Verständnis der Haftpflichtversicherung ist, dass es – abgesehen von der Ausfalldeckung – stets um Schäden geht, die Sie einem anderen zufügen, nicht aber um Eigenschäden. Die Forderung nach Schadensersatz muss auf Gesetzen beruhen. Vertragliche Ansprüche sind nur versichert, wenn sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegen. Und außerdem ist immer nur ein bestimmter Lebensbereich abgedeckt. In der Privathaftpflichtversicherung sind Sie beispielsweise als Haushaltsvorstand, Wohnungsmieter oder Grundstückseigentümer, Sportler, Dienstherr von Hausangestellten und Halter von zahmen Haustieren (außer Hunden) versichert.

Ausgeschlossen sind damit zum Beispiel alle beruflichen Tätigkeiten, Ihre Eigenschaft als Halter eines zulassungspflichtigen Autos oder die verantwortliche Betätigung in Vereinen, die über eine bloße Mitgliedschaft hinausgeht, etwa als Vorstand oder Kassenwart. Auch als Halter von Hunden und Pferden benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

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