Kurzschluss

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Elektrische Defekte, zum Beispiel ein Kurzschluss, sind eine häufige Ursache für Schäden in der Wohngebäudeversicherung. Fehler in der elektrischen Installation führen zu Überhitzungen der Kabel, zum Schmelzen der Isolierungen, zur Bildung von Funken und Lichtbögen und schließlich zum Brand. Brandschäden durch Kurzschluss sind nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) versichert.

Besonderheiten bei Kurzschlüssen durch Blitz

Ein wenig komplizierter ist der Versicherungsschutz, wenn der Kurzschluss durch einen Blitzschlag verursacht ist. Der Wohngebäude-Versicherer leistet in jedem Fall, wenn es sich um einen direkten Einschlag in das Versicherungsgrundstück handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Blitz zündet und dadurch ein Brand entsteht. Entschädigung wird auch für die Wirkungen des elektrischen Stroms geleistet.

Ein durchschnittlicher Blitz erzeugt bei der Hauptentladung immerhin eine Stromstärke von 20.000 Ampere bei einer Spannung bis zu 100 Millionen Volt. Dadurch werden Leitungen auch unter Putz verschmort, die Heizungssteuerung und Motoren der Rollladen zerstört. All das ersetzt die Wohngebäudeversicherung im Rahmen der versicherten Gefahr Blitzschlag.

Schlägt der Blitz dagegen entfernt vom Haus ein, zum Beispiel in eine Freileitung, werden Kurzschlussschäden durch Blitz nur ersetzt, wenn die Klausel Überspannungsschäden durch Blitz vereinbart ist. Die meisten Versicherer vereinbaren eine Entschädigungsgrenze für Überspannungsschäden. Diese sollte so reichlich bemessen sein, dass die gesamte zum Haus gehörende Elektrik und Elektronik abgedeckt ist, also Verkabelung, Heizungs- oder Klimaanlagen, Smart-Home-Steuerungen und dergleichen.

Hausratgegenstände wie Telefon, Computer, Fernseher und HiFi-Anlage brauchen Sie dagegen nicht zu berücksichtigen – hierfür ist Hausratversicherung zuständig. Auch dort kann die Versicherung von Überspannungsschäden vereinbart werden.

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