Leistungsumfang

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Das Kapitel „Leistungsumfang“ in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) beschreibt, welche Kosten der Rechtsschutzversicherer in einem Rechtsschutzfall für Sie oder mitversicherte Personen übernimmt. Neben den Geldleistungen können je nach Versicherer auch Dienstleistungen vereinbart sein, zum Beispiel eine kostenlose anwaltliche Erstberatung am Telefon.

Typische Leistungen der Rechtsschutzversicherung sind:

  • Kosten einer Mediation (einvernehmliche Konfliktbeilegung), eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
  • Kosten eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung
  • Kosten eines Korrespondenzanwalts am Wohnort, wenn der Gerichtsstand weiter als hundert Kilometer Luftlinie vom Wohnort entfernt ist
  • Honorare eines privaten Sachverständigen bei Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts oder in Zusammenhang mit Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen
  • Gerichtskosten
  • Gerichtliche Auslagen, zum Beispiel Zeugengelder und Honorare gerichtlich bestellter Gutachter
  • Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden
  • Anwaltskosten und Gerichtskosten der Gegenseite, wenn der Versicherte den Prozess ganz oder teilweise verliert und das Gericht die Kostentragung so festsetzt

Begrenzung durch die Deckungssumme

Geldleistungen des Versicherers sind pro Versicherungsfall durch die vereinbarte Deckungssumme begrenzt. Dabei werden Versicherungsfälle, die ursächlich zusammenhängen, als ein Versicherungsfall gezählt. Es spielt bei der Begrenzung auf die Deckungssumme auch keine Rolle, ob die Kosten für Sie als Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person, zum Beispiel Partner oder Kinder, aufgewendet wurden.

Im Straf-Rechtsschutz kann außerdem das Stellen von Kautionen in Form eines zinslosen Darlehens vereinbart sein. Dafür wird eine separate Höchstsumme im Vertrag festgelegt.

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