Anwaltskosten

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Die Übernahme von Anwaltskosten ist eine der wichtigsten Leistungen der Rechtsschutzversicherung. Im Rahmen der Bedingungen übernimmt der Versicherer die Kosten des eigenen Anwalts, aber auch die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn Sie einen Prozess verlieren und deshalb dazu verpflichtet sind, diese Kosten zu tragen.

Die Rechtsschutzversicherung trägt die Anwaltskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf jeden Fall so, wie sie nach der gesetzlichen Regelung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), anfallen. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich dabei nach dem Streitwert. Über eine freie Honorarvereinbarung, die darüber hinausgeht, sollte man sich zunächst mit dem Versicherer verständigen. Möglich sind Stundensätze oder ein Pauschalhonorar. In bestimmten Fällen, zum Beispiel im Straf-Rechtsschutz, können solche Kosten erstattet werden.

Üblicherweise nur ein Anwalt

Bezahlt wird normalerweise nur ein eigener Anwalt. Mehrkosten durch einen Anwaltswechsel oder durch die Beauftragung mehrerer Anwälte trägt der Kunde selbst. Eine Ausnahme gibt es für Verfahren im Ausland oder wenn das Gericht weiter als hundert Kilometer Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt ist. Dann wird auch ein Korrespondenzanwalt im Ausland bzw. ein sogenannter Verkehrsanwalt am Gerichtsort bezahlt.

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