Schutzkosten

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Schutzkosten fallen an, wenn zur Reparatur eines Hausratschadens andere, nicht vom Schaden betroffene Sachen geschützt werden müssen. Dabei kann es sich auch um nicht versicherte Sachen handeln, insbesondere Gebäudebestandteile. Meist geht es nicht um große Beträge – ein wenig Abdeckfolie wird üblicherweise reichen.

Gemeinsam mit Bewegungskosten versichert

Teurer wird es, wenn zur Reparatur oder Wiederbeschaffung umfassendere Maßnahmen wie vorübergehender Abtransport unbeschädigter Sachen oder Vergrößerung von Türöffnungen erforderlich sind. Die dafür anfallenden Kosten heißen in der Sachversicherung Bewegungskosten, die gemeinsame Position für beide zusammen demzufolge Bewegungs- und Schutzkosten.

In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz marktüblich gemeinsam mit weiteren Kostenarten, zum Beispiel Aufräumungskosten, bis zur Versicherungssumme und noch 10 % darüber hinaus. So ist sichergestellt, dass auch nach einem Totalschaden an den versicherten Sachen noch Geld für den Kostenschaden vorhanden ist.

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