Ausschlüsse

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Wie jede Versicherung benötigt auch die Hausratversicherung eine klare Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Ereignissen (Ausschlüsse). Das ist notwendig, um den Beitrag bezahlbar zu halten und eine Gleichbehandlung aller Versicherten zu gewährleisten.

Durch die Definition versicherter Gefahren und durch Ausschlüsse ist im Vertrag geregelt, was versichert ist und was nicht. Viele Ausschlüsse in der Hausratversicherung dienen nur der Abgrenzung zwischen verschiedenen Gefahren, sodass im gesamten Paket ein vollständiger Versicherungsschutz ohne Überschneidungen oder Lücken entsteht.

Wenige generelle Ausschlüsse

Wichtig ist die Mitversicherung der erweiterten Naturgefahren (Elementarschäden), insbesondere Überschwemmung und Erdbeben. Entsteht beispielsweise nach einem Erdbeben ein Brand, weil eine Gasleitung reißt, wäre das über die Gefahr Feuer nicht versichert.

Abgesehen von den Naturgefahren gibt es nur wenige generelle Ausschlüsse. Das sind Kriegsereignisse, innere Unruhen und Kernenergie, weil diese für den Versicherer nicht kalkulierbar sind und hinsichtlich der Kernenergie auch andere Ersatzregelungen existieren. Ausgeschlossen sind selbstverständlich auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Grobe Fahrlässigkeit ist dagegen in guten, modernen Verträgen mittlerweile je nach Tarif und Anbieter mit begrenzter oder vollständiger Versicherungssumme eingeschlossen. Dieser wichtige Leistungsbaustein war bei älteren Verträgen leider noch nicht versichert.

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