Pony

 

Lexikon zur

Pferdehaftpflichtversicherung

 

 

Rein statistisch gehen von Kleinpferden und Ponys weniger Gefahren aus als von größeren Tieren. Deswegen bieten viele Versicherer eine entsprechend rabattierte Pferdehaftpflichtversicherung an, wenn das Stockmaß (die Widerristhöhe) des Tiers maximal 148 cm beträgt.

Verzichten sollte der Halter von einem Pony auf die Versicherung aber keinesfalls. Einerseits drohen gerade bei den vermeintlich harmloseren Tieren zusätzliche Gefahren, etwa durch den Umgang mit Kindern oder anderen unerfahrenen Reitern. Andererseits kommt es auch auf den Charakter des Ponys an: Neigt es dazu, in einer Gruppe unruhig zu werden und andere Tiere zu beißen? Eventuelle Tierarztkosten gingen dann zu Lasten des Halters.

Kleines Pony, große Versicherungsleistung

Achten Sie beim Abschluss einer Pony-Haftpflichtversicherung darauf, dass der Beitragsnachlass nicht mit Einschränkungen des Versicherungsschutzes verbunden ist. Auf das Reit- oder Kutschfahrten-Risiko können Sie möglicherweise verzichten, wenn das Pony nur als Beistellpferd Verwendung findet oder sein Gnadenbrot bekommt. Flurschäden sollten aber auf jeden Fall enthalten sein, ebenso Mietsachschäden, wenn das Tier nicht im eigenen Stall untergebracht ist oder auf einer fremden Weide steht.

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