Gesundheitsfragen
Lexikon zur
Unfallversicherung
Der Umgang mit Gesundheitsfragen ist bei den einzelnen Anbietern der privaten Unfallversicherung sehr unterschiedlich. Einige Versicherer bieten eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen, andere haben recht umfangreiche Fragenkataloge, vor allem bei den leistungsstarken Premium-Produkten. Auf jeden Fall sollten aber diese Gesundheitsfragen korrekt und vollständig beantwortet werden, ansonsten könnte dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Die Frage nach Vorerkrankungen ist in der Unfallversicherung ganz anders zu bewerten als zum Beispiel in der Kranken- oder Risiko-Lebensversicherung. Grundsätzlich können sich auch kranke Menschen gegen Gesundheitsschäden durch Unfälle versichern.
Dabei sind allerdings zwei Punkte zu beachten: Erstens sind Unfälle durch (krankheitsbedingte) Bewusstseinsstörungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall standardmäßig nicht versichert. Zweitens wird nach den normalen Versicherungsbedingungen die Anrechnung von Vorerkrankungen (Mitwirkungsanteil) an den Unfallfolgen bereits ab 25 % berechnet.
Bestanden beispielsweise Bewegungseinschränkungen eines Armes schon vor dem Unfall, kann später nicht mehr der volle Invaliditätsgrad berücksichtigt werden, wenn der Arm unfallbedingt gebrauchsunfähig wird oder gar amputiert werden muss. Auch Wundheilungsstörungen durch Diabetes können zu einer Leistungskürzung führen.
Beste Leistungen meist nur mit Gesundheitsfragen
Viele Versicherer lockern in ihren leistungsstärkeren Tarifen diese Einschränkungen, versichern zum Beispiel auch Unfälle durch Herzinfarkt und Schlaganfall, rechnen Vorerkrankungen erst ab 50 % oder überhaupt nicht an. Verständlich, dass sie dann aber auch wissen möchten, wie es um die Gesundheit ihrer Kunden bestellt ist.