Rohbauversicherung

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Gebäude, die nicht bezugsfertig oder noch im Rohbau sind, können in der Wohngebäudeversicherung nur gegen die Gefahren von Feuer abgesichert werden, also Brand, Blitzschlag und Explosion. Diesen Versicherungsschutz bezeichnet man als (Feuer-) Rohbauversicherung. Die Gefahren der Leitungswasser-, Sturm- und erweiterten Elementarversicherung sind nur für bezugsfertige Gebäude versicherbar.

Bezugsfertig sind Häuser, wenn sie auf Dauer bewohnbar sind. Das Dach muss also gedeckt sein, der Fußboden gelegt, Türen und Fenster vollständig eingesetzt und Strom, Sanitäranlagen sowie Heizung vorhanden sein. Wenn kleinere Restarbeiten wie zum Beispiel Fliesen einzelner Bereiche noch ausstehen, ändert das nichts an der grundsätzlichen Funktionstüchtigkeit und damit Bezugsfertigkeit des Gebäudes.

Rohbauversicherung kostenlos vor dem eigentlichen Vertrag

Viele Versicherer bieten ihren Kunden eine kostenlose Rohbauversicherung für Neubauten oder Grundrenovierungen während der Zeit, in der die Gebäude nicht bezugsfertig sind. Der Versicherungsschutz bezieht sich zwar nur auf die Gefahren der Feuerversicherung, aber zur Kreditsicherung (siehe Realgläubiger) reicht das aus.

Die Feuer-Rohbauversicherung wird bis zur Bezugsfertigkeit in der Regel für maximal ein Jahr gewährt, bei einigen Versicherern auch länger oder in seltenen Fällen auch kürzer. Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist meist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für die Zeit ab der Bezugsfertigkeit.

Weitere Infos zur Feuerrohbauversicherung.

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