Vertragsformen

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Die verschiedenen Leistungsarten (versicherte Rechtsgebiete) der Rechtsschutzversicherung werden in sogenannten Vertragsformen gebündelt. Es handelt sich dabei um Zusammenfassungen wichtiger Bausteine für eine bestimmte Zielgruppe.

Suchen Sie beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung für Ihren privaten Lebensbereich, müssen Sie nicht erst mühsam entscheiden, dass für Sie das Vertrags- und Sachenrecht, das Steuerrecht, das Sozialrecht und das Strafrecht interessant sein könnten. Der Rechtsschutzversicherer bietet Ihnen mit der Vertragform Privatrechtsschutz bereits ein vollständiges Paket.

Weitere typische Vertragsformen der Rechtsschutzversicherung sind zum Beispiel der Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz, der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Firmenrechtsschutz für Gewerbebetriebe, aber auch hoch spezialisierte Angebote wie der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz in einem einheitlichen Versicherungsvertrag.

Bündelrabatte bei vielen Versicherern

Je nach Bedarf und individueller Risikosituation lassen sich mehrere Vertragsformen in einer Police zusammenfassen. Das vermeidet nicht nur gefährliche Deckungslücken und unsinnige Überschneidungen im Versicherungsschutz, sondern ist auch preislich besonders attraktiv, weil viele Versicherer hohe Bündelrabatte gewähren. Der Rundum-Rechtsschutz ist damit oft wesentlich günstiger als die Summe aus zwei oder drei einzelnen Komponenten.

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